|
Konzeption Gemeinsamer Unterricht in einem Schulbereich in den Klassen 5 – 10. Schülerinnen und Schüler aller Begabungsrichtungen werden von der 5. bis zur 10. Klasse in einer gemeinsamen Schule unterrichtet. Ausgenommen davon sind Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Nach der Grundschule können die Kinder bis zum Abitur an der HNG bleiben. Ein zusätzlicher Schulwechsel wird vermieden. Es besteht die Möglichkeit, dass Klassenlehrer bzw. Lehrerteams die Schüler von der 5. bis zur 10. Klasse durchgängig unterrichten und dass somit enge persönliche Beziehungen zwischen Lehrern und Schülern aufgebaut werden. Die Entscheidung über die
Schullaufbahn bzw. den Schulabschluss soll möglichst spät fallen (in der 9.
und 10. Klasse). Eine frühzeitige Festlegung der Schüler soll ebenso vermieden
werden wie ein Schulwechsel, wenn die Lernleistungen den steigenden
Anforderungen nicht (mehr) genügen. Die Lernmotivation soll möglichst lange
und für möglichst viele Schüler erhalten werden. Gemeinsames Lernen und
soziales Lernen sind wesentliche Bildungsziele. Siehe hierzu auch unter
>>> "Ganztagskonzept". Alle Abschlüsse des gegliederten Schulwesens können an einer Gesamtschule erreicht werden:
Es gibt keine „Gesamtschulabschlüsse"! Die Schüler der Jahrgänge 5 – 10 haben ihre festgelegten Klassenräume. Diese Klassenräume sind in der Regel zu jahrgangsorientierten Gebäude- und Raumeinheiten zusammengefasst, die dem Wunsch der Schüler nach räumlicher und sozialer Orientierung entgegenkommen sollen. Hier findet der Kernunterricht sowie der leistungsdifferenzierte Fachunterricht in Mathematik, Englisch und Deutsch statt. Damit erhalten die Schüler einen festen Raum in einem kleineren überschaubaren Schulbereich, in dem in den Jahrgängen 5 – 7 zwei Drittel des Pflichtunterrichts erteilt werden. Ausnahmen des gemeinsamen Unterrichts im eigenen Jahrgangsbereich bleiben Sport, AWT, Naturwissenschaften und musische Fächer. |