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Konzeption Gemeinsamer Unterricht in einem Schulbereich in den Klassen 5 – 10. Schülerinnen und Schüler aller Begabungsrichtungen werden von der 5. bis zur 10. Klasse in einer gemeinsamen Schule unterrichtet. Ausgenommen davon sind Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Nach der Grundschule können die Kinder bis zum Abitur an der HNG bleiben. Ein zusätzlicher Schulwechsel wird vermieden. Es besteht die Möglichkeit, dass Klassenlehrer bzw. Lehrerteams die Schüler von der 5. bis zur 10. Klasse durchgängig unterrichten und dass somit enge persönliche Beziehungen zwischen Lehrern und Schülern aufgebaut werden. Die Entscheidung über die
Schullaufbahn bzw. den Alle Abschlüsse des gegliederten Schulwesens können an einer Gesamtschule erreicht werden:
Es gibt keine „Gesamtschulabschlüsse"! Die Schüler der Jahrgänge
5 – 10 haben ihre festgelegten Klassenräume. Diese Klassenräume sind in der
Regel zu jahrgangsorientierten Gebäude- und Raumeinheiten zusammengefasst, Ausnahmen des gemeinsamen Unterrichts im eigenen Jahrgangsbereich bleiben Sport, AWT, Naturwissenschaften und musische Fächer. |