Die
Schulbibliothek ist eine besondere Attraktion der Schule. 15.000 Medien
stehen den Schülern und Schülerinnen auf 470 qm zur Verfügung. Zwei
Gruppenarbeitsräume und 128
Arbeitsplätze ermöglichen konzentriertes Arbeiten. Es gibt fünf Schüler-PCs
für die Internetrecherche und einen OPAC für die Medienrecherche im
Bibliotheksnetz. Zudem verfügt die Bibliothek über W-Lan. Die
Schulbibliothek ist eine Zweigstelle der Stadtbibliothek. Das bedeutet,
dass die Schüler und Schülerinnen jederzeit auf den Gesamtbestand des
Wolfsburger Bibliotheksnetzes von 250.000 Medien zugreifen können.
Die
Bibliothek bietet einen qualifizierten Informationsservice für Lehrer und
Schüler.
Sie
berät bei der Informations-Recherche, stellt Handapparate zusammen,
organisiert Klassenführungen und Veranstaltungen. Schüler lernen aus dem
Angebot der Informationen die geeigneten herauszufiltern und anzuwenden,
sowie mit unterschiedlichen Medien sachgerecht umzugehen. Für
Unterrichtsprojekte fordern Lehrer regelmäßig Medienzusammenstellungen
(Handapparate) an. Die Bibliotheksmitarbeiterinnen stellen diese aus dem
Schulbibliotheksbestand und dem des Stadtbibliotheksnetzes zusammen.
Die
Schulbibliothek ist sowohl
beliebter Lern- und Unterrichtsort, Veranstaltungsort und auch Treffpunkt
und Entspannungsort in den Pausen.
Telefon:
05361/87847. Internet: http://www.wolfsburg.de/stadtbibliothek
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi u. .Fr : 8 – 16 Uhr.,
Do 8 - 14 Uhr .
Bibliotheksleitung: Diplom-Bibliothekarin Synnöve Schwieger und
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste Manuela Rinaldi (
>>> Foto)
Für
die Ausleihe ist ein gültiger Bibliotheksausweis erforderlich. Diese
BiblioCard ist für alle Kinder-und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr
kostenlos. Leihfristen: Bücher 4 Wochen, Zeitschriften 2 Wochen.
CD-ROMs, DVDs und Videos 1 Woche. Medien, die nicht vorbestellt sind, können
zweimal verlängert werden. Dies kann telefonisch, per Fax und E-Mail (stadtbibliothek@stadt.wolfsburg.de)
oder über den Online-Katalog >> www.wolfsburg.de/stadtbibliothek/katalog
erfolgen.
Die
Leihfristverlängerung muss vor Ablauf der Leihfrist getätigt werden,
anderenfalls wird am ersten Öffnungstag nach Ablauf der Leihfrist eine Versäumnisgebühr
fällig. Bei Kindern und Jugendlichen beträgt die Gebühr bei Überschreiten
der Leihfrist bis zu 1 Woche 0,50 Euro, 2 Wochen 1 Euro, 3 Wochen 1,50 Euro,4 Wochen
2 Euro, 5 Wochen 2,50 Euro.
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